Schuleinschreibung Schuljahr 2021/2022


Der Termin für den administativen Teil der Schülereinschreibung in der VS Rüstorf  für das Schuljahr 2020/2021 wurde abgesagt. Sobald ein neuer Termin feststeht, wird er verlautbart.

 

Die pädagogische Schülereinschreibung wird zwischen dem 22. Februar und dem 09. März 2021 stattfinden - ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben!


Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2021/2022

 

I.                    Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem
01.09.2014 und dem 01. September 2015 geboren sind, werden am 1. September 2021 schulpflichtig.

II.                  Schülereinschreibung

An der Volksschule Rüstorf findet die administrative Schülereinschreibung am

..................................................................... statt.

Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei der sprengelmäßig zuständigen Volksschule persönlich vorzustellen und anzumelden.

 

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen:

a)  Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass

b)  bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt

c)  bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument

d)  Impfnachweise und

e)  Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin

f)   Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

g) Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

 

 

Hinweise:
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

·         Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).

·         Es besteht kein Anspruch mehr auf Stützkraftstunden.

·         Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.

 

 

III.                Pädagogische Schülereinschreibung

 

Zur pädagogischen Schülereinschreibung werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im Laufe des Sommersemesters vorgeladen.

 

IV.               Vorzeitige Aufnahme

 

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

 



Verlautbart durch die Schulleitung